Angebot der HPT

Angebot der HPT


Was bieten wir an?


Gruppenangebot

Das Lernen in der Gruppe ist ein Schwerpunkt der heilpädagogischen Arbeit. In der klar strukturierten Umgebung und dem geschützten Rahmen in der Klein- bzw. Gesamtgruppe ist es möglich, neue Erfahrungen zu machen und das eigene Verhaltens- und Erlebensrepertoire auszuprobieren und zu erweitern.

Durch klare Regeln lernen die Kinder, sich in eine Gemeinschaft einzufügen, in der es notwen-dig ist, soziale Fähigkeiten zu entwickeln:

  • Soziale Wahrnehmung, Bedürfnisse anderer und eigene erkennen,
  • Verantwortung für notwendige Gemeinschaftsaufgaben,
  • sich einstellen auf Bedingungen und Regeln, die für das gemeinsame Gruppenleben notwendig sind
  • adäquates Einbringen von eigenen Bedürfnissen und angemessene Selbstbehauptung,
  • finden von sozial adäquaten Ausdrucksformen für eigene Gefühle
  • mit Konflikten umgehen lernen.


    Auf diesem Weg können Rücksichtnahme, Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, Gerechtigkeitssinn und Toleranz entstehen.

    Durch das Erleben der geschlechtsdifferenzierten Arbeit in der Großgruppe macht das Kind zusätzliche Erfahrungen mit dem eigenen Geschlecht sowie dem Gegengeschlecht und kann sich innerhalb eines geschützten Rahmens damit auseinandersetzen (Identitätsentwicklung).


    Einzelförderung

    Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen ist immer spezifisch auf das einzelne Kind bezogen. Ausgehend vom individuellen Stand (Stärken und Schwächen) werden immer aufbauend auf den Ressourcen des Kindes die nächsten erreichbaren Schritte  in der Erziehungs- und Hilfeplanung überlegt, anschließend durchgeführt und überprüft.


    Fachdienste

    Die Fachdienste arbeiten gruppenübergreifend.

    Die Einzelförderung mit den Kindern und Jugendlichen bewirkt durch eine auf die jeweiligen Defizite/Störungen abgestimmte Vorgehensweise (z.B. Bearbeitung von Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche, Sozialtraining), eine Stärkung und Stabilisierung der Persönlichkeit sowie eine Besserung der Symptomatik. Durch die Arbeit an der Beziehung in der geschützten therapienahen Situation kann das Kind neue Erfahrungen zulassen und vertiefen, die in einem anderen Rahmen möglicherweise nur erschwert zu erreichen sind.


    Miteinbeziehung der Eltern

    Verhaltensauffälligkeiten stehen meist in Zusammenhang und/oder Wechselwirkungen mit der Familienstruktur und Familiensituation. Deshalb ist die Arbeit mit den Eltern, der Familie oder sonstigen Personensorgeberechtigten von besonderer Bedeutung, damit sich gut funktionierende, problemlösende und den Familienerhalt stärkende Strukturen und Bedingungen weiterentwickelt werden können. Gemeinsam mit Eltern/Personensorgeberechtigten oder auch wichtigen Angehörigen werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, vorhandene Ressourcen aufgezeigt und nutzbar gemacht.

    Durch die Betreuungsvereinbarung und v.a. eine bewusste Entscheidung für eine HPT-Aufnahme ihres Kindes verpflichten sich die Eltern, sich aktiv auf einen Beratungsprozess einzulassen. Diese findet wie folgt statt:

    • Regelmäßige Elterngespräche in der HPT
    • Informationsgespräche
    • Telefonischer Austausch
    • Themenbezogene Elternveranstaltungen (z.B. ADHS-Elterncoaching)
    • Ggf. Lehrergespräche zusammen mit den BetreuerInnen


    Zusammenarbeit mit externen Fachkräften (unterstützende Netzwerke)

    In enger Absprache mir den Eltern beziehen wir die unterstützenden Netzwerke der Familie mit ein indem man gemeinsame Gespräche oder einen konstruktiven Austausch pflegt. Dies können z.B. externe Therapeuten als auch Kinder- und Jugendpsychiater oder Familienhelfer sein.


    Zusammenarbeit mit den Lehrkräften

    Essentiell ist die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen und Lehrkräften der Kinder. Der positiven schulischen Entwicklung gilt unser besonderes Augenmerk. Da wir mit den Kindern von Montag bis Donnerstag Hausaufgaben machen und sie dabei unterstützen, schulische Ressourcen auszubauen, sehen wir eine enge Kooperation mit den Lehrern als eine unserer Kernaufgaben an.


    Hilfeplanung

    § 36 SGB VIII sieht eine Mitwirkung und -beteiligung von Personensorgeberechtigten beim Hilfeplan bei der Gestaltung einer Hilfe vor.

    Maßnahmen wie die Unterbringung eines Kindes in einer HPT dauern in der Regel zwei Jahre. Bei entsprechendem Bedarf kann diese Zeitdauer kürzer oder auch länger sein. Der Hilfebedarf sowie erreichte oder noch nicht erreichte Förderziele werden mindestens einmal im Jahr durch ein Hilfeplangespräch festgestellt. An diesen Gesprächen nehmen neben den Personensorgeberechtigten und dem Jugendamt die jeweiligen BezugsbetreuerInnen aus unserer Einrichtung teil. Gegebenenfalls werden auch Lehrer, Therapeuten oder sonstige, die Familie unterstützende Fachkräfte eingeladen.